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Wie Sie bei Mängeln vorgehen sollten
Vor Ort: Beweise sammeln, Zeugen suchen
Wer erfolgreich reklamieren will, darf nicht warten, bis er zu Hause angekommen ist. Folgende Punkte sollten Sie bereits vor Ort erledigen:
1. Sammeln Sie Beweise. Stellt sich der Reiseveranstalter stur und will keine Kosten erstatten, sind die Beweise ein hilfreiches Druckmittel, das notfalls auch vor Gericht eingesetzt werden kann. Vom verschmutzten Swimming-Pool, den Schimmelflecken an der Wand oder anderen Mängeln sollten Sie in jedem Fall Fotos oder Videoaufnahmen machen.
2. Lassen Sie sich am Flughafen eine schriftliche Bestätigung von der Fluggesellschaft geben, falls Ihr Flug sich verspätet.
3. Notieren Sie sich Adressen von glaubwürdigen Zeugen, die alle Mängel der Hotelanlage bestätigen können.
4. Fertigen Sie ein Mängelprotokoll an, das alle Mängel konkret beschreibt.
5. Gehen Sie sofort zur Reiseleitung und verlangen Sie Abhilfe. Nach deutschem Recht müssen Sie einen Mangel zunächst am Urlaubsort rügen, damit der Veranstalter diesen umgehend beseitigen kann.
6. Lassen Sie sich das Mängelprotokoll vor Ort vom Reiseveranstalter unterschreiben.
Zu Hause angekommen ...
Sobald Sie wieder zu Hause sind, wenden Sie sich schriftlich an Ihren Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro. Schildern Sie genau die Mängel, fügen Sie die gesammelten Beweise bei und benennen Sie konkret, wie Sie entschädigt werden wollen (Reisepreisminderung, Gutschein, etc.). Innerhalb eines Monats muss Ihre Beschwerde bei dem Unternehmen eingegangen sein. Am sichersten ist es, den Brief als Einschreiben aufzugeben.
Ganz wichtig: Sie können nichts reklamieren, was Sie nicht gebucht haben. Achten Sie daher genau auf den Wortlaut in Reisekatalogen: Nur, weil darin die Rede von der Meerseite war, müssen Sie nicht auch zwangsläufig ein Zimmer mit Meerblick bekommen. Zudem dürfen Sie nicht den Fehler machen, den deutschen Standard auf Ihr Urlaubsland zu übertragen. So sind beispielsweise laut einem Gerichtsurteil einige Kakerlaken in einem Hotelzimmer auf Gran Canaria durchaus hinzunehmen.







